Hundehaufen liegen lassen?  Warum daraus schnell Ärger werden kann

Hundehaufen liegen lassen?

Warum daraus schnell Ärger werden kann

Der Hund macht sein Geschäft. Der Beutel ist dabei. Eigentlich dauert die Sache keine Minute.

Trotzdem gehören liegen gelassene Hundehaufen zu den Dingen, mit denen Hundehalter zuverlässig den Ärger anderer auf sich ziehen.

Und manchmal bleibt es nicht beim bösen Blick: Wer Hundekot nicht entfernt, muss je nach Ort mit einem Bußgeld rechnen. Auf einem fremden Grundstück können zusätzlich Ansprüche des Eigentümers entstehen.

Der Hund kann nichts dafür

Hunde interessieren Grundstücksgrenzen wenig.

Ob Gehweg, Grünstreifen oder Vorgarten: Wenn es drückt, wird sich gelöst.

Genau hier beginnt unsere Verantwortung.

Wir entscheiden, wo unser Hund laufen darf. Und wir sind diejenigen, die anschließend den Beutel in die Hand nehmen.

Das hat weniger mit Gehorsam gegenüber irgendwelchen Vorschriften zu tun als mit Rücksicht. Niemand möchte morgens vor seiner Haustür in den Hundehaufen eines fremden Hundes treten.

Was wir bei anderen Hundehaltern selbstverständlich erwarten, sollten wir auch selbst tun.

Wann kann ein Hundehaufen teuer werden?

Im öffentlichen Raum bestimmen Städte und Gemeinden, welche Regeln gelten. Deshalb gibt es für liegen gelassenen Hundekot kein einheitliches Bußgeld in ganz Deutschland.

Auf einem fremden Grundstück kommt noch etwas anderes hinzu: Der Eigentümer muss es nicht hinnehmen, wenn ein Hund sein Grundstück regelmäßig betritt oder dort seine Hinterlassenschaften zurücklässt.

Dass daraus tatsächlich ein Rechtsstreit werden kann, zeigt ein Urteil des Landgerichts Berlin aus dem Jahr 2016.

Ein Hundehalter ließ seine Hunde wiederholt auf dem Gelände einer Wohnanlage laufen. Die Eigentümerin verlangte Unterlassung und die Erstattung der Kosten für die Beseitigung des Hundekots.

Das Gericht gab ihr Recht. Die Reinigungskosten selbst betrugen nur 22,15 Euro.

Wegen 22,15 Euro vor Gericht?

Genau das zeigt, wie unnötig solche Auseinandersetzungen sind.

Und wenn kein Schild vor dem Vorgarten steht?

Dann ist es immer noch ein fremder Vorgarten.

Ein Schild mit „Hunde verboten“ kann die Sache eindeutiger machen. Verantwortungsvolle Hundehaltung sollte davon aber nicht abhängen.

Wenn mein Hund auf ein fremdes Grundstück läuft, hole ich ihn zurück. Macht er dort sein Geschäft, räume ich es weg.

Mehr muss man daraus eigentlich nicht machen.

Vier Dinge, die beim Gassigehen selbstverständlich sein sollten

  • Mehr als einen Kotbeutel dabeihaben.
  • Hinterlassenschaften dort entfernen, wo andere Menschen unterwegs sind.
  • Fremde Grundstücke und Vorgärten respektieren.
  • Den gefüllten Beutel vernünftig entsorgen – und nicht im nächsten Gebüsch liegen lassen.

Fazit: Hundehaltung ist auch Rücksichtnahme

Wir möchten mit unseren Hunden willkommen sein.

Auf Wegen, in Parks, in Wohngebieten und möglichst auch dort, wo viele Menschen zunächst skeptisch auf Hunde reagieren.

Dann gehört dazu, dass wir unseren Teil leisten.

Ein Hundehaufen ist keine große Sache – solange ihn derjenige wieder mitnimmt, dessen Hund ihn hinterlassen hat.

Verantwortung als Hundehalter zeigt sich oft nicht in den großen Dingen. Sondern in den kleinen Dingen, die man einfach erledigt.

 

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Örtliche Vorschriften und mögliche Bußgelder können unterschiedlich sein. Genanntes Urteil: LG Berlin, Urteil vom 07.12.2016, Az. 35 O 251/16.


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