Wohnungssuche mit Hund: Wenn ein Zuhause mehr sein muss als vier Wände
Warum Wohnungssuche mit Hund eine Gewissensfrage ist
Ein Hund fragt nicht, ob die Wohnung passt. Er arrangiert sich. Mit engen Fluren. Mit Treppen. Mit fehlendem Grün.
Die Verantwortung liegt bei uns. Nicht erst nach dem Einzug – sondern bei der Entscheidung, welche vier Wände wir Zuhause nennen. Für uns. Und für ihn.
Ist Hundehaltung in jeder Wohnung erlaubt?
Viele Hundehalter starten die Wohnungssuche mit einem schlechten Gefühl. Aus Angst vor Ablehnung. Vor pauschalen Verboten. Vor endlosen Diskussionen.
Die Realität ist differenzierter: Ein generelles Hundeverbot im Mietvertrag ist in Deutschland meist unwirksam. Das hat der Bundesgerichtshof klargestellt.
Was erlaubt ist: Der Vermieter darf vorab um Zustimmung bitten. Was nicht erlaubt ist: pauschales Nein ohne echte Abwägung.
Wann ein Vermieter ablehnen darf – und wann nicht
Ein Hund ist kein Möbelstück. Er bewegt sich. Er lebt. Er begegnet anderen.
Genau deshalb darf ein Vermieter im Einzelfall prüfen: Gibt es Allergien im Haus? Gab es nachweisbare Probleme? Bestehen reale Sicherheitsbedenken?
Was nicht zählt: hypothetische Schäden, diffuse Ängste oder pauschale Vorurteile.
Ein Ja verpflichtet – beide Seiten
Hat der Vermieter zugestimmt, entsteht Vertrauen. Und Vertrauen lässt sich nicht beliebig zurückziehen.
Ein späterer Widerruf ist nur bei echten, wiederholten Problemen zulässig – und niemals ohne vorherige Abmahnung.
Für verantwortungsvolle Halter ist das keine Drohung. Sondern Selbstverständlichkeit.
Passt die Wohnung wirklich zu Ihrem Hund?
Manche Hunde tragen zu viel. Zu viele Treppen. Zu wenig Auslauf. Zu viel Lärm.
Besonders große, ältere oder sensible Hunde zahlen den Preis später – mit Gelenken, Stress oder Rückzug.
- Wie viele Stufen muss Ihr Hund täglich bewältigen?
- Wo findet er draußen Ruhe?
- Kann er sich bewegen, ohne ständig reguliert zu werden?
Ein Hund bleibt. Auch wenn wir es bequem finden.
Assistenz- und Listenhunde: Recht schützt Verantwortung
Assistenzhunde sind keine Haustiere im klassischen Sinn. Sie sind medizinische Unterstützung – rechtlich anerkannt.
Auch sogenannte Listenhunde dürfen nicht pauschal ausgeschlossen werden. Entscheidend ist nicht das Etikett, sondern das Verhalten.
Wer vorbereitet ist, muss sich nicht rechtfertigen.
Was Ihre Chancen real erhöht
- Empfehlungsschreiben des Vorvermieters
- Nachweis einer Hundehaftpflicht
- ruhige, sachliche Kommunikation
- kein Verstecken – kein Rechtfertigen
Ein Hund ist kein Makel. Aber er braucht Haltung.