kleiner Hund mit Leine im Maul

Leinenpflicht Schleswig Holstein

Leinenpflicht / Leinenzwang Schleswig Holstein 

1. Einleitung: 

Das Gesetz von 2016 und die Idee dahinter.
Seit dem 01.01.2016 gilt in Schleswig-Holstein ein neues Gesetz über das Halten von Hunden. Es soll sicherstellen, dass Hunde so gehalten werden, dass von ihnen keine Gefahr ausgeht. Dazu gehört unter anderem die Leinenpflicht an vielen Orten, die wir uns gleich genauer anschauen werden.
Der Grundgedanke ist einfach: Jeder Hundehalter trägt Verantwortung. Das gilt nicht nur für den eigenen Vierbeiner, sondern auch für das Umfeld, in dem sich Hund und Mensch bewegen. Genau aus diesem Grund gibt es in Schleswig-Holstein eine Gefahrhundeverordnung, die zusätzlich zum eigentlichen Hundegesetz zu beachten ist.
In meinem eigenen Alltag - ich wohne in einer eher ländlichen Region - ist mir aufgefallen, wie schnell man im Eifer des Gefechts vergisst, wo der Hund angeleint werden muss. Ein kleiner Spaziergang wird zum Abenteuer, wenn man plötzlich vor einem Schild steht, das Leinenzwang vorschreibt. In solchen Momenten ist es gut, die Regeln zu kennen. Deshalb gehen wir jetzt Schritt für Schritt die wichtigsten Punkte durch.

2. Was sind „gefährliche Hunde“? Und was sind „nicht gefährliche Hunde“?

In Schleswig-Holstein wird zwischen Nichtgefahrhunden und Gefahrhunden unterschieden. Während es in einigen Bundesländern eine Rasseliste gibt, ist dies in Schleswig-Holstein anders geregelt. Hier ist die Einstufung als „gefährlicher Hund“ nicht an die Rasse gebunden. Vielmehr kommt es auf das Verhalten des Tieres an.
„Ein Hund, der grundlos gebissen oder Tiere gehetzt hat, kann als Gefahrhund eingestuft werden. Das ist unabhängig davon, ob er klein oder groß ist oder einer vermeintlich ‚harmlosen‘ Rasse angehört.“
Das bedeutet: Wird ein Hund auffällig - etwa weil er ohne erkennbaren Grund einen Menschen gebissen oder ein anderes Tier angegriffen hat - kann die zuständige Behörde ihn als Gefahrhund einstufen. Dies geschieht durch einen Verwaltungsakt. Für diesen Hund gelten dann strengere Vorschriften, zum Beispiel eine generelle Leinenpflicht und meist auch eine Maulkorbpflicht außerhalb des eigenen, ausbruchssicheren Grundstücks.
Ich erinnere mich noch gut an den Fall eines Nachbarhundes, der normalerweise freundlich und ruhig war. Eines Tages riss er sich los und biss einen Passanten in den Arm. Die Behörde stufte ihn daraufhin als gefährlichen Hund ein. Der Halter musste zusätzliche Auflagen erfüllen, wie zum Beispiel eine kürzere Leine und einen Maulkorb. Ein eindrückliches Beispiel dafür, wie schnell sich die Situation ändern kann.

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Das Hundegeschirr verteilt den Zug gleichmäßig und schützt die Wirbelsäule Ihres Hundes.

3. Leinenzwang für „Nicht-Gefahrhunde“ - wo gilt er?

Auch wenn Ihr Hund nicht als Gefahrhund eingestuft ist, gibt es in Schleswig-Holstein viele Orte, an denen Leinenzwang besteht. Diese Orte sind gesetzlich klar definiert:
1. Fußgängerzonen, Einkaufszonen und andere innerörtliche Bereiche mit starkem Publikumsverkehr
2. Veranstaltungen wie Volksfeste oder Umzüge
3. örtlich begrenzte Park-, Garten- oder Grünanlagen (ausgenommen ausgewiesene Hundeauslaufflächen)
4. Grundstücke von Mehrfamilienhäusern und öffentlich zugängliche Bereiche dieser Häuser
5. öffentliche Gebäude und öffentliche Verkehrsmittel
6. Friedhöfe
7. Markt- oder Messegelände
8. Gelände von Sportanlagen
9. Zelt- oder Campingplätzen
Überall dort, wo Leinenzwang herrscht, müssen Sie Ihren Hund an der Leine führen. In manchen Fällen gibt es Ausnahmen, die aber deutlich gekennzeichnet sein müssen, zum Beispiel durch ein Schild wie „Hunde frei“. Ich selbst bin einmal in eine Situation geraten, in der ich dachte, mein Hund dürfe ohne Leine laufen, weil ich kein Schild gesehen habe. Später habe ich aber weiter hinten ein Schild entdeckt, das auf die Leinenpflicht hinwies. Fazit: Lieber einmal mehr schauen und sicher sein.

4. Kennzeichnungspflicht und Bußgelder

Auch in Gebieten, in denen keine Leinenpflicht besteht, müssen Hunde in Schleswig-Holstein ein Halsband mit Kennzeichnung tragen. Diese Kennzeichnung soll es ermöglichen, im Falle eines Falles den Halter schnell zu ermitteln. Wer das vergisst, riskiert eine Ordnungswidrigkeit.
Apropos Ordnungswidrigkeit: In Schleswig-Holstein drohen bei Verstößen im schlimmsten Fall bis zu 10.000 Euro Bußgeld. Eine hohe Summe, die den Ernst der Lage unterstreicht. Natürlich wird nicht bei jedem kleinen Vergehen gleich der Höchstbetrag fällig. Aber es zeigt, dass man das Thema nicht auf die leichte Schulter nehmen sollte.
„Ehrlich gesagt, hätte ich nie gedacht, dass Bußgelder so hoch sein können. Aber wenn man sich vorstellt, was alles passieren kann, versteht man, warum der Gesetzgeber so entschieden hat.
In meiner eigenen Nachbarschaft gab es einmal einen Fall, bei dem ein Hund ohne Leine durch ein Wohngebiet gelaufen ist und ein kleines Kind erschreckt hat. Zum Glück ist nichts Schlimmes passiert. Trotzdem hat das Ordnungsamt reagiert, eine Verwarnung ausgesprochen und den Halter auf die hohen Bußgelder im Wiederholungsfall hingewiesen.Fünf Regeln für "Gefahrhunde" – zusätzliche Auflagen
Wenn Ihr Hund als Gefahrhund eingestuft ist oder unter die Gefahrhundeverordnung fällt, gelten zusätzliche und strengere Regeln:
1. Leinenzwang: Der Hund darf das eigene Grundstück nur an einer maximal zwei Meter langen Leine verlassen.
2. Führungsberechtigung: Nur der Halter oder eine Person mit Befähigungsbescheinigung darf den Hund führen. Das bedeutet, dass jemand, der zufällig zu Besuch ist und keine Bescheinigung hat, nicht einfach mit dem Hund spazieren gehen darf.
3. Maulkorbpflicht: Ein Gefahrhund muss immer einen Maulkorb tragen, sobald er das Grundstück verlässt – es sei denn, die Behörde hat nach einem Wesenstest eine Ausnahmegenehmigung erteilt.
4. Auslaufgebiete: In diesen Gebieten dürfen Gefahrhunde nur in eingezäunten und speziell als Hundeauslaufgebiet gekennzeichneten Flächen ohne Leine laufen. Selbst dann ist das Tragen eines Maulkorbs obligatorisch, sofern keine Ausnahmegenehmigung vorliegt.Stellen Sie sich vor, Sie haben einen Hund, der aufgrund eines einmaligen Vorfalls als gefährlich eingestuft wurde. Dies kann im Alltag zu erheblichen Veränderungen führen. So ist es unerlässlich, stets einen Maulkorb griffbereit zu haben und auf die Entscheidung, den Hund an öffentlichen Strandabschnitten ohne Leine laufen zu lassen, zu verzichten.Ein befreundeter Hundehalter berichtete, dass er nach dem "Gefahrhund-Urteil" für seinen Hund eine Hundeschule aufsuchte, um ein Wesenstest-Gutachten zu erhalten. Dieser Prozess hat ihn die Bedeutung von konsequentem Training und verantwortungsbewusstem Handeln gelehrt.Nach mehreren Monaten erhielt er eine Ausnahmegenehmigung, die es ihm erlaubt, seinen Hund nur noch in bestimmten Situationen mit einem Maulkorb zu versehen.Diese Geschichte demonstriert, dass die Auflagen reduziert werden können, sofern aktive Arbeit an der Erziehung und Sozialisierung des Hundes betrieben wird.Gemäß der geltenden Bestimmungen stellt der Wesenstest einen zentralen Aspekt bei der Einstufung eines Hundes als Gefahrhund dar. Dieser Test dient dazu, zu ermitteln, ob ein Hund tatsächlich ein aggressives Verhalten zeigt oder ob es sich um eine einmalige, möglicherweise unglückliche Situation handelt. Wird der Wesenstest erfolgreich absolviert, kann die zuständige Behörde eine Ausnahmegenehmigung von der Maulkorbpflicht erteilen.
Es sei darauf hingewiesen, dass ein einzelner Vorfall nicht zwangsläufig das gesamte Wesen eines Hundes widerspiegelt. Vielmehr kann es sich um ein Missverständnis oder eine Verkettung unglücklicher Umstände handeln.Es ist jedoch zu beachten, dass auch bei Erteilung einer Ausnahmegenehmigung die Leinenpflicht für Gefahrhunde besteht, sofern die zuständige Behörde keine abweichende Regelung trifft. Das bedeutet, dass ein Hund, selbst wenn er nicht durchgehend einen Maulkorb trägt, in der Regel an der kurzen Leine (maximal zwei Meter) geführt werden muss.Dies ist ein Aspekt, der von vielen Haltern kritisiert wird, da sie sich dadurch in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt fühlen, obwohl ihr Hund unter Umständen gar nicht mehr aggressiv ist.Der Gesetzgeber betont jedoch, dass die Sicherheit der Allgemeinheit Vorrang hat.Zu den Vorkehrungen, die insbesondere für Halter von Gefahrhunden von großer Bedeutung sind, zählt ein ausbruchssicheres Grundstück. Der Hund darf sich ohne Leine oder Maulkorb nur auf dem eigenen Grundstück aufhalten, sofern dieses so abgesichert ist, dass ein Entkommen des Hundes ausgeschlossen werden kann. In der Praxis bedeutet dies häufig:
• Hohe, stabile Zäune ohne Schlupflöcher• Verschlossene Tore oder Türen, um ungewollten Zutritt zu verhindern• Warnschilder, die auf die Anwesenheit eines Hundes hinweisen (keine gesetzliche Verpflichtung, jedoch häufig empfohlen)Es ist ratsam, dass auch Nichtgefahrhunde im Idealfall nicht aus dem Garten entkommen können. Einmal wurde in meiner Nachbarschaft beobachtet, wie ein kleiner Hund über einen halb kaputten Zaun schlüpfte und auf die Straße rannte, woraufhin ein vorbeifahrendes Auto scharf bremsen musste. Zum Glück blieb alles heil. Dieses Erlebnis verdeutlichte, wie wichtig ein sicherer Garten ist – unabhängig davon, ob der Hund offiziell als gefährlich gilt oder nicht.

5. Ausgewiesene Hundeauslaufgebiete: 

Freiheit für den VierbeinerIn Schleswig-Holstein existieren in vielen Regionen ausgewiesene Hundeauslaufgebiete, in denen Vierbeiner nach Herzenslust herumtollen dürfen. Diese Gebiete sind in der Regel gut ausgeschildert und es besteht keine generelle Leinenpflicht, sofern das Gebiet tatsächlich als "Hundeauslaufgebiet" gekennzeichnet ist. Für Gefahrhunde gelten jedoch in der Regel Sonderregeln. In diesen Fällen ist das Laufen ohne Leine zwar erlaubt, doch besteht weiterhin die Pflicht, einen Maulkorb zu tragen, sofern es keine behördliche Ausnahmegenehmigung gibt.Ein befreundeter Hundehalter berichtete von einem ausgedehnten Hundeauslaufgebiet an der Küste, wo sein Labrador die Möglichkeit hatte, ins Wasser zu springen und mit anderen Hunden zu spielen. Dort herrschte eine freundliche, offene Atmosphäre, und alle Hundebesitzer waren achtsam und achteten auf einen friedlichen Ablauf.Solche Orte sind ein Segen für Hund und Halter, da sie Raum für soziale Kontakte, Bewegung und Vergnügen bieten. Gleichzeitig entlasten sie Orte mit hohem Publikumsverkehr und tragen zur Minimierung von Konflikten bei.

Praktische Tipps für den Alltag1. Es empfiehlt sich, stets vorbereitet zu sein: Führen Sie eine Leine und – falls erforderlich – einen Maulkorb mit sich, selbst wenn Sie nicht denken, dass Sie ihn benötigen.Oftmals entstehen unerwartet Situationen, in denen der Hund angeleint werden muss.2. Sorgen Sie für eine Kennzeichnung: Ein Halsband mit Ihren Kontaktdaten ist obligatorisch und kann im Notfall von entscheidender Bedeutung sein.3. Prüfen Sie die Regeln der Kommunen: Manche Städte und Gemeinden haben zusätzliche Bestimmungen, weshalb es sich lohnt, die Website der jeweiligen Kommune zu konsultieren.

6. Training zahlt sich aus: 

Ein gut erzogener Hund wird seltener als Bedrohung wahrgenommen. Hundeschulen oder private Trainer können helfen, problematisches Verhalten zu reduzieren.7. Dialog mit anderen Haltern: Sprechen Sie mit anderen Hundebesitzern, tauschen Sie Erfahrungen aus. So können wertvolle Tipps, etwa zur Lage der besten Hundeauslaufgebiete, erlangt werden.

An dieser Stelle sei eine persönliche Anekdote angeführt, die sich an einem Tag am Strand in Schleswig-Holstein zugetragen hat.Es war ein sonniger Tag, die Wellen glitzerten im Licht, und mein Hund konnte es kaum erwarten, ins kühle Nass zu springen. Doch am Strandzugang prangte ein Schild, das Leinenpflicht vom 1. April bis 30. September aussprach. Zunächst war ich enttäuscht, da ich davon ausgegangen war, mein Hund könne sich frei bewegen.Nichtsdestotrotz hielt ich mich an die Regel und führte ihn an der Leine.In der Nähe befand sich ein abgetrennter Bereich, in dem Hunde frei herumlaufen durften. Hier war die Stimmung sofort gelöster, die Vierbeiner spielten im Sand, jagten sich gegenseitig und sprangen in die Wellen. Ich nutzte die Gelegenheit, um mit anderen Haltern ins Gespräch zu kommen und erfuhr dabei, dass uns alle die gleiche Frage beschäftigte: "Warum kann nicht der gesamte Strand freigegeben werden?"Ein Einheimischer teilte mir später mit, dass viele Touristen die Möglichkeit schätzen, an einem hundefreien Abschnitt zu entspannen, während Hundebesitzer froh sind, wenn es extra Bereiche für sie gibt. Dies sei mit Rücksichtnahme und Hygiene verbunden. Dies ist ein typisches Beispiel für den Kompromiss, den die Behörden in Schleswig-Holstein eingehen, um Konflikte zu vermeiden.

7. Konsequenzen bei Verstößen – eine Analyse der Praxis

Grundsätzlich drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro bei Verstößen gegen die Leinenpflicht oder gegen Auflagen für Gefahrhunde. Doch wie gestaltet sich die Praxis?
• Erstverstoß: In der Regel erteilt das Ordnungsamt zunächst eine Verwarnung oder ein geringeres Bußgeld.
• Wiederholte Verstöße: In solchen Fällen kann die Strafe ansteigen, da die Behörden davon ausgehen, dass der Halter bewusst gegen die Vorschriften handelt.Schwerwiegende Fälle, bei denen ein Hund eine Person verletzt, können zu deutlich höheren Strafen führen. In seltenen Fällen wird der Hund sogar eingezogen, wenn die Gefahr als zu groß eingeschätzt wird.Ich erinnere mich an einen Fall, bei dem ein freilaufender Hund einen Radfahrer zu Fall brachte. Der Radfahrer erlitt bei dem Sturz so schwere Verletzungen, dass er ins Krankenhaus eingeliefert werden musste.Neben einer hohen Geldbuße wurde der Halter des Hundes auch zu Schadensersatz und Schmerzensgeld verurteilt. Dieser Vorfall fungierte für viele Hundebesitzer in der Region als abschreckendes Beispiel, da sie sich bis zu diesem Zeitpunkt nicht an die Leinenpflicht gehalten hatten.

8. Menschlichkeit und Verantwortung:

Ein Appell"Hunde sind unsere Begleiter, Beschützer und Freunde. Doch sie sind auch Tiere, die Instinkte haben und manchmal unberechenbar sein können."In diesem Spannungsfeld zwischen tierischer Natur und menschlicher Zivilisation bewegt sich das Thema der Leinenpflicht.Gesetze wie in Schleswig-Holstein versuchen, einen Ausgleich zu schaffen. Diese Gesetze schützen die Allgemeinheit, lassen Hunden aber dennoch Raum für Bewegung und Spiel, beispielsweise in den ausgewiesenen Auslaufgebieten.Als Halter obliegt es uns, unseren Hund zu kennen, zu erziehen und zu beaufsichtigen.Ein Hund, der frei läuft und andere erschreckt, kann schnell für Unmut sorgen.Umgekehrt trägt ein verantwortungsvoller Umgang dazu bei, dass das harmonische Zusammenleben in Stadt und Land aufrechterhalten bleibt.

9. Ausblick: Welche Entwicklungen sind in der Zukunft zu erwarten?

Schleswig-Holstein wird sich auch in Zukunft weiterentwickeln, und mit ihm auch die Gesetze rund um die Hundehaltung. Mögliche zukünftige Entwicklungen umfassen die Schaffung weiterer ausgewiesener Auslaufgebiete oder strengere Kontrollen in Fußgängerzonen.Die Diskussion um Rasselisten ist in einigen Bundesländern nach wie vor aktuell, in Schleswig-Holstein hingegen konzentriert man sich auf das tatsächliche Verhalten des Hundes.
Das Thema "Gefahrhund" wird voraussichtlich weiterhin kontrovers diskutiert werden, wobei einige die Auffassung vertreten, bestimmte Rassen sollten komplett verboten werden, während andere eine individuellere Betrachtung befürworten.In Schleswig-Holstein wird derzeit eine Prüfung einzelner Fälle vorgenommen, eine Vorgehensweise, die gewisse Vorzüge, aber auch Nachteile mit sich bringen kann. Für Halter, die in erheblichem Maße Energie in die Erziehung und Sozialisierung ihrer Hunde investieren, kann es von Vorteil sein, dass ihre Tiere trotz der Zugehörigkeit zu einer als gefährlich eingestuften Rasse nicht automatisch als gefährlich gelten.

10. Schlusswort: Verantwortung bedeutet Freiheit

Zum Abschluss möchte ich noch einmal auf ein Zitat zurückgreifen, das mir besonders am Herzen liegt: "Verantwortung ist keine Bürde, sondern ein Zeichen von Liebe und Respekt."Wenn wir unsere Hunde lieben, geben wir ihnen nicht nur Freiraum, sondern setzen klare Grenzen.Die Leinenpflicht in Schleswig-Holstein mag auf den ersten Blick streng wirken, sie schafft jedoch Sicherheit für Mensch und Tier. Sie gewährleistet, dass öffentliche Bereiche entspannt genutzt werden können und niemand in Angst vor unliebsamen Hundebegegnungen leben muss.Selbstverständlich wird immer wieder diskutiert, ob die bestehenden Gesetze zu lasch oder zu streng sind. Doch wer die Welt mit wachen Augen betrachtet, wird schnell feststellen, dass gut erzogene Hunde und rücksichtsvolle Halter selten Probleme verursachen. Die Leine symbolisiert dann nicht Einschränkung, sondern Verantwortung und Fürsorge.In diesem Sinne wünsche ich Ihnen und Ihrem Vierbeiner viele unbeschwerte Spaziergänge – sei es in den belebten Städten Schleswig-Holsteins, an den Küsten oder in den ländlichen Gebieten. Bitte beachten Sie die geltenden Regeln, nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Mitmenschen und genießen Sie die Zeit mit Ihrem Hund. Denn am Ende geht es doch darum, dass wir uns alle wohlfühlen – Hund und Mensch, Seite an Seite.

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