Leinenpflicht Nordrhein Westfalen  - NRW

Leinenpflicht Nordrhein Westfalen - NRW

Leinenpflicht / Leinenzwang in Nordrhein Westfalen - NRW


1. Einführung und persönlicher Einstieg

Wenn ich an meinen ersten Hund zurückdenke, so sehe ich ein fröhliches Tier mit wedelndem Schwanz auf einer Wiese vor meinem inneren Auge herumtollen. Ich höre das Bellen, spüre die Begeisterung – und sehe in Gedanken zugleich das strenge Schild mit der Aufschrift "Hunde bitte anleinen".Schon damals stellte ich mir die Frage, warum es all diese Regeln gibt, und ob man nicht einfach frei herumtoben kann. Genau diese Frage führte mich im Laufe der Zeit immer tiefer in die Gesetze und Verordnungen rund um die Hundehaltung. Dabei stieß ich auf das NRW-Landeshundegesetz, welches in Nordrhein-Westfalen maßgeblich die Leinenpflicht regelt.Im Folgenden möchte ich Sie mitnehmen auf eine Entdeckungsreise durch die wichtigsten Aspekte dieses Gesetzes: von den Bereichen, in denen Hunde angeleint werden müssen, über die speziellen Vorschriften für "gefährliche Hunde", bis hin zu Bußgeldern und Gerichtsurteilen. Gemeinsam werden wir untersuchen, welche Erfahrungen andere Hundehalter gemacht haben, und wie wir unsere Lieblinge verantwortungsvoll führen können, ohne dabei den Spaß am gemeinsamen Spaziergang zu verlieren.

Das NRW-Landeshundegesetz bildet die Grundlage für den Leinenzwang in öffentlichen Gebäuden, Schulen, Kindertagesstätten sowie in Bereichen mit starkem Fußgängerverkehr, zu welchen beispielsweise Einkaufspassagen und Fußgängerzonen zählen. Zweck dieser Regelung ist es, ein angstfreies Bewegen durch belebte Zonen für Nicht-Hundebesitzer zu gewährleisten.
Ein befreundeter Ordnungsamtsmitarbeiter brachte die Relevanz dieses Gesetzes einmal mit den Worten "Sicherheit geht vor – sowohl für Menschen als auch für Hunde" auf den Punkt.
Die Leinenpflicht erstreckt sich neben den innerstädtischen Bereichen und öffentlichen Gebäuden auf sämtliche öffentlichen Park-, Grün- und Gartenanlagen. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass ausgewiesene Freilaufflächen hiervon ausgenommen sind. In diesen Bereichen dürfen Hunde ohne Leine laufen und sich austoben.
Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass Hundehalterinnen und Hundehalter häufig die Anleinpflicht bei öffentlichen Versammlungen, wie beispielsweise Stadtfesten oder Demonstrationen, missachten. Auf Kinderspielplätzen, Bolzplätzen und Friedhöfen ist die Anwesenheit von Hunden sogar grundsätzlich untersagt.Eine Hundetrainerin aus meiner Nachbarschaft wies mich auf die Tatsache hin, dass es Orte gibt, an denen sich Mensch und Tier zu nahe kommen könnten. "Kinder können ängstlich reagieren, ältere Menschen sind manchmal unsicher. Daher ist eine eindeutige Regelung sinnvoll."
Zudem haben die Kommunen innerhalb von NRW die Möglichkeit, eigene Bestimmungen zu erlassen, die über das Landesgesetz hinausgehen. So kann es sein, dass eine Stadt bestimmte Parkanlagen komplett zur Anleinzone erklärt, während eine andere Stadt dieselben Anlagen zur Freilaufzone erklärt. Es empfiehlt sich daher, die offizielle Webseite der jeweiligen Kommune zu konsultieren oder auf die dort ausgehängten Bekanntmachungen zu achten.

2. In welchen Gebieten besteht keine Leinenpflicht?


Während der bebaute Bereich (d. h. Städte und Gemeinden) in Nordrhein-Westfalen häufig der Leinenpflicht unterliegt, dürfen Hunde in Waldgebieten laut Gesetz frei herumlaufen, sofern sie die Wege nicht verlassen.Dieser Sachverhalt sorgt oft für Verwirrung, da manche Kommunen versuchen, eigene Regeln für ihre Wälder aufzustellen.Ein bedeutender Präzedenzfall war das Jahr 2012 in Hilden:
Eine Hundehalterin wurde für das Laufenlassen ihres Hundes im Wald mit einem Bußgeldbescheid belegt, gegen den sie gerichtlich vorging und Recht bekam. Das Gericht begründete dies damit, dass für die Waldgebiete nicht die Kommune, sondern das Landesforstgesetz zuständig sei, welches den freien Auslauf von Hunden nicht grundsätzlich verbietet, solange das Tier auf den Wegen bleibt und kein Wild gefährdet.Diese Entscheidung wird von vielen Halterinnen und Haltern als Lichtblick gesehen. In einem Wald kann ein Hund, der eine gute Erziehung genossen hat und sich an die gesetzlichen Vorgaben hält, seinen natürlichen Bewegungsdrang ausleben.Gleichzeitig ist es unsere Pflicht, uns unserer Verantwortung bewusst zu sein: Ein Hund, der Wild hetzt, kann schwerwiegende Folgen verursachen.Jäger sind befugt, einzugreifen, wenn ein Hund wildert oder ein Tier reißt.Ein Förster, der große Passion für seinen Beruf hegt, sagte mir einst: "Ein Hund ohne Aufsicht im Wald ist kein Kavaliersdelikt." Er wies darauf hin, dass die Jagd von Hunden auf Wildtiere schwerwiegende Konsequenzen haben kann, die für beide Seiten tödlich enden können.

3. Rechtsverordnung

Gemäß der geltenden Rechtsverordnung werden Hunde in drei Kategorien unterteilt: gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen, große Hunde und kleine Hunde.Die Einteilung in verschiedene Kategorien ist ein zentrales Element des NRW-Landeshundegesetzes, da sie unterschiedliche Auflagen und Pflichten nach sich ziehen.Die erste Kategorie umfasst gefährliche Hunde, zu denen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier sowie alle Kreuzungen dieser Rassen zählen. Für diese Hunde gilt die Pflicht, das Tier stets an der Leine zu führen, und es muss mit einem Maulkorb ausgestattet sein.Die Person, die einen solchen Hund hält, muss einen Sachkundenachweis, eine Haftpflichtversicherung und mindestens 18 Jahre alt sein. Zudem muss sie ein besonderes öffentliches oder privates Interesse an der Haltung des Hundes nachweisen.
2.Hunde bestimmter RassenHierunter fallen die sogenannten "Listenhunde", die zwar als potenziell gefährlich gelten, aber nicht automatisch in die Kategorie "gefährlicher Hund" fallen. Beispiele sind Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen. Auch für diese Hunde gelten restriktive Auflagen (Sachkunde, Haftpflicht, Mikrochip).3. Große HundeAls großer Hund zählt jeder Vierbeiner, der mindestens 40 cm Schulterhöhe oder 20 kg Gewicht überschreitet. Wer einen solchen Hund hält, braucht ebenfalls einen Sachkundenachweis (oder einen Jagdschein).Diese Hunde müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Auch für sie gilt die allgemeine Leinenpflicht in bewohnten Gebieten.


4. Kleine Hunde

Alle Hunde, die nicht unter die zuvor genannten Kategorien fallen, werden als "kleine Hunde" klassifiziert. Auch für sie gelten die allgemeinen Leinenregeln in bewohnten Gebieten, in öffentlichen Einrichtungen und so weiter. Allerdings entfallen für kleine Hunde die zusätzlichen Pflichten wie der Sachkundenachweis und die Mikrochip-Pflicht – es sei denn, die jeweilige Kommune schreibt dies anders vor.

5. Ein befreundeter Hundehalter,

berichtete mir kürzlich von einer unerwarteten Entwicklung im Zusammenhang mit seinem Labrador-Mischling. Obwohl das Tier normalerweise ein sehr friedliches Wesen ist, wurde es plötzlich als "großer Hund" eingestuft, da es die 20-Kilogramm-Grenze überschritt. Zuvor hatte der Besitzer nie darüber nachgedacht, dass sein Familienhund rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnte.
Er äußerte sich dazu wie folgt: "Es ist erstaunlich, wie schnell aus einem niedlichen Welpen ein 'großer Hund' im Sinne des Gesetzes wird."4. Leinenzwang im Alltag: Wie gehe ich damit um?
Sobald man mit seinem Hund in einem bewohnten Gebiet unterwegs ist, muss dieser angeleint sein, es sei denn, die Kommune hat ausdrücklich einen Freilaufbereich ausgeschrieben.Doch was bedeutet das konkret für den Alltag?
So ist es geboten, den Hund an der Leine zu führen, wenn man durch die Fußgängerzone oder über den Markt flaniert.Auch im öffentlichen Nahverkehr besteht in der Regel Leinenpflicht, häufig sogar zusätzlich eine Maulkorbpflicht, die je nach Stadt oder Betreiber differieren kann. Beim Besuch von Ämtern oder öffentlichen Einrichtungen muss der Hund an der Leine sein, sofern er überhaupt mit hinein darf.Selbstverständlich empfinden viele Halterinnen und Halter diese Vorschriften als Einschränkung. Dennoch sollte man sich vor Augen führen, dass das Sicherheitsbedürfnis der Allgemeinheit im Vordergrund steht, da nicht jeder Mensch eine positive Einstellung gegenüber Hunden hat.Eine Tierärztin, mit der ich mich unterhalten habe, formulierte es einmal folgendermaßen: "Ein Hund an der Leine signalisiert: Ich nehme Rücksicht auf meine Mitmenschen."

6. Im Sonderfall

Für "gefährliche Hunde" gelten besondere Bestimmungen, die im Folgenden dargelegt werden.Zunächst ist festzuhalten, dass eine Leinen- und Maulkorbpflicht besteht. Der Maulkorb muss in der Öffentlichkeit getragen werden. Eine Ausnahme besteht, wenn ein Wesenstest bestanden wurde und die Behörde eine Ausnahmegenehmigung erteilt hat.Ferner ist die Implantation eines Mikrochips zur eindeutigen Identifizierung des Hundes obligatorisch. Es ist zudem essenziell, dass die Person, die den Hund führt, volljährig ist und einen Sachkundenachweis vorweisen kann. Dieser Sachkundenachweis dient dazu, sicherzustellen, dass der Halter über die erforderlichen charakterlichen und körperlichen Fähigkeiten verfügt, um mit einem solchen Hund verantwortungsvoll umzugehen.Ein Hundehalter, dessen Pitbull-Terrier als gefährlicher Hund eingestuft wurde, teilte mir Folgendes mit:"Zunächst war ich wütend und empfand es als ungerecht. Doch bei näherer Betrachtung wurde mir bewusst, dass ich eine besondere Verantwortung trage. Die Leine und der Maulkorb schützen nicht nur die anderen, sondern auch meinen Hund vor Missverständnissen."

Sechste Thematik: Bußgelder bei Verstößen: Unterschiede zwischen den Kommunen
Verstöße gegen den Leinenzwang werden als Ordnungswidrigkeiten gewertet. Die Höhe des Bußgeldes wird von der jeweiligen Kommune festgelegt. Nachfolgend einige Beispiele:
In Dortmund beläuft sich das Bußgeld bei einem Erstverstoß auf 50 Euro, in Köln auf 25 Euro und in Düsseldorf auf 100 Euro.Bei wiederholten Verstößen kann sich das Bußgeld erheblich erhöhen, oft wird der Betrag dann verdoppelt.Darüber hinaus unterscheiden die Kommunen zwischen verschiedenen Faktoren, beispielsweise dem Ort, an dem der Hund ohne Leine angetroffen wurde. Es wird berücksichtigt, ob es sich um einen als gefährlich eingestuften Hund oder einen kleinen Mischling handelt und ob eine tatsächliche Belästigung oder Gefährdung von Passanten vorlag.In einigen Städten kann sogar ein angeleinter Hund für Ärger sorgen, wenn er durch aggressives Verhalten oder ständiges Bellen andere Menschen belästigt.In solchen Fällen können die Behörden ein Bußgeld verhängen, auch wenn der Halter den Leinenzwang formal einhält.
Ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes sagte einmal in einem Interview: "Wir wollen keinen Schikane-Parcours für Hundebesitzer errichten, aber wir möchten sicherstellen, dass Rücksichtnahme geübt wird."

7. Praktische Ratschläge:

So bleiben Sie und Ihr Hund entspannt unterwegsAngesichts der Vielzahl an Regeln und Pflichten kann die Frage aufkommen, wie man den Überblick bewahren kann. Es folgen einige praktische Ratschläge:1. Informieren Sie sich über Ihre KommuneViele Städte und Gemeinden verfügen über eine eigene Website, auf der die örtlichen Hundeverordnungen veröffentlicht sind. Dort finden Sie detaillierte Informationen über die geltende Leinenpflicht sowie ausgewiesene Freilaufflächen.
2. Halten Sie stets eine Leine griffbereit
Auch in Bereichen ohne Leinenpflicht kann es ratsam sein, die Leine bereit zu halten. Unerwartete Situationen können schnell entstehen.
Es empfiehlt sich, den Hund regelmäßig zum Zurückkommen zu trainieren. Ein gut erzogener Hund, der auf Zuruf sofort kommt, ist sehr wertvoll, nicht nur in Freilaufgebieten, sondern auch in gefährlichen Situationen.Falls erforderlich, sollte der Hund im Rahmen des Maulkorb-Trainings darauf trainiert werden. Ein Hund, der den Maulkorb nicht als Strafe empfindet, wird sich entspannter verhalten.
5. Seien Sie freundlich zu Ihren MitmenschenEin kurzer Satz wie "Keine Sorge, er ist angeleint und ganz lieb" nimmt vielen Passanten die Angst.Offenheit und Rücksichtnahme sind entscheidend, um Vorurteile abzubauen.

8. Persönliche Anekdote:

Das Strandabenteuer in NRWAn einem Sommertag unternahm ich mit meinem Hund einen Ausflug an einen Baggersee in Nordrhein-Westfalen. Bei hohen Temperaturen war das Wasser sehr verlockend und mein Vierbeiner drängte darauf, schwimmen zu gehen.Am Eingang des Sees befand sich ein Schild mit der Aufschrift "Hunde bitte anleinen". Zunächst war ich enttäuscht, doch ich befolgte die Regel.
Nach einigen Metern wurde ich auf eine ausgewiesene Hundebadestelle aufmerksam, wo das Ableinen der Tiere erlaubt war.Die Atmosphäre war deutlich entspannter, da sich dort Hundeliebhaber mit ihren Vierbeinern im Wasser vergnügten.Wir kamen ins Gespräch und tauschten uns über die verschiedenen Regelungen aus.
Eine andere Halterin, die extra aus einer Nachbarstadt angereist war, betonte, wie hilfreich ein klarer Hinweis bezüglich des Bereichs, in dem Hunde frei laufen dürfen, sei. Sie wies darauf hin, dass dies zu einem Gewinn für alle Beteiligten führe, sowohl für diejenigen, die Hunde mögen, als auch für jene, die lieber Abstand halten wollen.Der Tag entwickelte sich zu einem außerordentlich angenehmen Erlebnis – mein Hund zeigte sich erfreut und ich fühlte mich sicher, da alle Anwesenden die Regeln respektierten.

9. Kritik und Kontroversen

Es wird auch Kritik an der Leinenpflicht geübt, die von einigen als zu streng angesehen wird. Es wird argumentiert, dass ein angeleinter Hund schneller aggressiv reagieren könne, da er sich in seiner Bewegungsfreiheit eingeschränkt fühle. Andere wiederum halten die Regelungen für zu lasch, insbesondere was sogenannte Listenhunde betrifft.In den sozialen Netzwerken entbrennen immer wieder Diskussionen darüber, ob bestimmte Rassen grundsätzlich verboten werden sollten. Das Land Nordrhein-Westfalen setzt hier eher auf eine differenzierte Betrachtung: Nicht jede Rasse ist automatisch gefährlich, sondern das Verhalten des Tieres spielt eine Rolle.Dennoch bleibt das Thema Rasseliste (bzw. Einstufung gefährlicher Rassen) ein Dauerbrenner.Ein Tierschutzverein, der für eine Abschaffung der Listen plädiert, kommentierte einmal: "Manche Rassehalter fühlen sich zu Unrecht an den Pranger gestellt".
Gleichzeitig ist zu konzedieren, dass schwere Beißvorfälle mit Hunden, die auf den Listen stehen, in der Vergangenheit durchaus vorkamen.Das Gesetz versucht, dieses Risiko zu minimieren.

Zu Punkt 10: Gerichtsurteile und Präzedenzfälle


Neben dem bereits erwähnten Fall in Hilden gibt es weitere Urteile, die zeigen, wie Gerichte im Einzelfall entscheiden.In einigen Kommunen wurde der Versuch unternommen, auch in Waldstücken oder auf weitläufigen Wiesen einen Leinenzwang zu verhängen.Sobald jedoch das Landesforstgesetz tangiert wird, sind derartige Regelungen oft nicht haltbar.
Ein weiteres Beispiel betrifft die Einstufung eines Hundes als gefährlich. In diesem Fall obliegt es der Behörde, den Beweis zu erbringen, dass der Hund eine Gefahr darstellt (etwa durch einen Vorfall, bei dem er gebissen hat).Reine Vermutungen reichen nicht aus.In einigen Fällen konnten Halter erfolgreich vor Gericht gegen die Einstufung ihres Hundes vorgehen.
Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass es für den Halter nach einem Vorfall mit Biss schwer werden kann, die Unschuld seines Hundes zu beweisen.In solchen Fällen kann ein Wesenstest hilfreich sein, um die Aggressivität des Hundes zu evaluieren und festzustellen, ob es sich um ein einmaliges oder wiederholtes Ereignis handelt.

11. Konsequenzen für Hundehalter: Haftung und Versicherung


Es ist von entscheidender Bedeutung, sich darüber im Klaren zu sein, dass Halterinnen und Halter unabhängig von der Kategorie des Hundes für alle Schäden haften, die ihr Tier anrichtet. In Nordrhein-Westfalen ist für große, gefährliche oder bestimmte Rassen eine Haftpflichtversicherung obligatorisch. Es empfiehlt sich jedoch auch für kleinere Hunde eine solche Versicherung abzuschließen.
"Ein unachtsamer Moment kann große finanzielle Folgen haben", sagt ein Versicherungsberater, den ich kürzlich zu dem Thema befragte.
Stellen Sie sich vor, Ihr Hund läuft ohne Leine auf die Straße, verursacht einen Unfall, bei dem Menschen verletzt werden oder erhebliche Sachschäden entstehen – die Kosten können schnell in die Zehntausende gehen.Eine Haftpflichtversicherung schützt Sie hier vor dem finanziellen Ruin.

12. Die Rolle der Erziehung und der Hundeschulen


Eine gute Erziehung ist von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass der Hund auch in schwierigen Situationen kontrollierbar bleibt. In Nordrhein-Westfalen werden in diesem Zusammenhang häufig Kurse angeboten, in denen der Sachkundenachweis erworben werden kann. Diese Kurse vermitteln grundlegendes Wissen über Hundeverhalten, Körpersprache, Erziehungsmethoden und Rechtsvorschriften.Für die Haltung von großen oder Listenhunden ist in der Regel ein entsprechender Nachweis erforderlich.Wie meine Hundetrainerin einst sagte: "Ein Hund lernt ein Leben lang, und auch wir Halter dürfen nie aufhören zu lernen."
Konflikte entstehen häufig, weil Hundebesitzer ihre Tiere überschätzen oder Situationen falsch einschätzen.Ein solider Grundgehorsam – Sitz, Platz, Bleib, Rückruf – schafft Sicherheit und verhindert unangenehme Begegnungen.

13. Fazit: Verantwortung als Schlüssel zum harmonischen Miteinander

Die Leinenpflicht in Nordrhein-Westfalen mag auf den ersten Blick sehr umfangreich erscheinen, hat jedoch das Ziel, Konflikte zu vermeiden und ein sicheres Zusammenleben von Mensch und Tier zu ermöglichen. Wer sich an die Regeln hält, genießt in vielen Fällen trotzdem genug Freiraum, um seinem Hund artgerechte Bewegung zu bieten.
• In bewohnten Gebieten, Fußgängerzonen und öffentlichen Einrichtungen ist die Leine zu führen.

Innerhalb von Waldgebieten sind Hunde ohne Leine zulässig, sofern sie gehorchen und keine Tiere jagen.Für Listenhunde sowie gefährliche Hunde gelten zusätzliche Auflagen, zu denen ein Maulkorb, ein Sachkundenachweis sowie eine Haftpflichtversicherung zählen.Aufgrund der Vielzahl an unterschiedlichen Bestimmungen ist es ratsam, sich über die geltenden Regelungen zu informieren und gegebenenfalls vor Ort zu erfragen. Wer mit aufmerksamen Blick durch die Stadt geht, dem werden in der Regel Hinweisschilder auffallen, die auf ausgewiesene Freilaufflächen oder die Anleinpflicht hinweisen.Was bleibt uns Hundeliebhabern zu sagen?Vielleicht, dass Rücksichtnahme das Schlüsselwort ist. Wenn Hundebesitzer sich ihrer Begeisterung für Hunde bewusst sind, wenn sie ihre Tiere kontrollieren können und sie verantwortungsvoll führen, werden die meisten Begegnungen friedlich und angenehm verlaufen.

Abschließend ist es mir ein Anliegen, einen persönlichen Ausblick zu geben und ein Plädoyer für gemeinsame Lösungen zu formulieren. Ich wünsche mir, dass Kommunen, Hundehalterinnen und Hundehalter sowie Nicht-Hundebesitzer noch stärker ins Gespräch kommen.Es sollten mehr klar gekennzeichnete Freilaufflächen geschaffen werden, damit Hunde sich austoben können.Die Leinenpflicht sollte noch transparenter gestaltet werden, indem gut sichtbare Schilder aufgestellt und die Bürger umfassend informiert werden.

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