Leinenpflicht Niedersachsen

Leinenpflicht Niedersachsen

Leinenpflicht Leinenzwang Niedersachsen: 

Was Hundehalter wirklich wissen müssen!
„Manchmal frage ich mich, ob mein Hund Eddy versteht, warum er plötzlich angeleint werden muss, nachdem er am Tag zuvor noch fröhlich über die Wiese toben durfte.“ - Mit diesem Gedanken habe ich vor einigen Jahren begonnen, mich intensiv mit dem Thema Leinenzwang in Niedersachsen zu beschäftigen. Vielleicht stehen auch Sie vor der gleichen Frage - und genau deshalb soll Ihnen dieser Text helfen, alle wichtigen Informationen zu erhalten. Dabei habe ich die wichtigsten Stilrichtlinien berücksichtigt, um den Inhalt verständlich, anschaulich und zugleich unterhaltsam zu gestalten.

Eine klare, knappe Einführung

In vielen Gegenden Deutschlands sieht man immer wieder Hunde, die unangeleint durch Wald und Flur toben. Das kann schön anzusehen sein, sorgt aber auch für Unmut und kann Mensch und Tier gefährden. Gerade wenn Sie in Niedersachsen wohnen oder Urlaub machen, lohnt es sich, die geltenden Regelungen zum Leinenzwang genau zu kennen. „Leinenzwang: Was Hundehalter in Niedersachsen wissen müssen!“ - so lautet das zentrale Thema dieses Artikels. Denn nicht selten kann es sehr teuer werden, wenn man sich nicht an die Vorschriften hält. Es drohen hohe Bußgelder und im schlimmsten Fall ist sogar das Leben Ihres Hundes in Gefahr.
Auf den folgenden Seiten finden Sie alle wichtigen Informationen zu den aktuellen Regelungen, dazu persönliche Anekdoten, Tipps und Hinweise - und natürlich immer wieder rhetorische Fragen, die zum Nachdenken anregen.

1. Warum überhaupt eine Leinenpflicht?

Bevor wir ins Detail gehen, drängt sich eine Frage auf: „Warum wird eigentlich so viel Aufhebens um die Leine gemacht?“
Die Antwort ist einfach: Zum Schutz von Mensch und Tier. Zum einen sollen Wildtiere vor allem während der Brut- und Setzzeit vor Störungen und Angriffen geschützt werden. Zum anderen dient die Leinenpflicht auch dem Schutz der Hunde selbst. Denn: „Ein angeleinter Hund ist weniger versucht, Wild zu hetzen - und wird damit nicht zum potentiellen Ziel eines Jägers“.
Die Brut- und Setzzeit
* Sie dauert in Niedersachsen jedes Jahr vom 1. April bis zum 15. Juli.
* In dieser Zeit bringen viele Wildtiere ihre Jungen zur Welt oder brüten ihre Eier aus.
* Ein freilaufender Hund kann die Jungtiere verletzen, aufscheuchen oder sogar töten.
Gerade in dieser Zeit ist es daher wichtig, dass Hund und Mensch gemeinsam Rücksicht auf die Natur nehmen. Die Leine ist hier nicht nur ein lästiges Stück Leder, sondern ein echtes Hilfsmittel, um Konflikte zu vermeiden.

2. Was ist die „Allgemeine Anleinpflicht“ in Niedersachsen?

Das Niedersächsische Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) regelt in § 33 den sogenannten „Leinenzwang“ für Hunde in der freien Landschaft. In der Zeit vom 1. April bis 15. Juli besteht dort eine generelle Anleinpflicht.
Freie Landschaft
* Umfasst Waldflächen, Gewässer und im Zusammenhang bebaute Ortsteile.
* Auch beim Baden gilt in Niedersachsen: Hund an die Leine!
* In Naturschutzgebieten gilt ganzjährig Leinenzwang - auch außerhalb der Brut- und Setzzeit.
Ein Irrtum, der immer wieder auftaucht: „Ausgewiesene Hundefreilaufflächen sind doch automatisch von der Leinenpflicht befreit, oder?“ - Leider falsch. Auch auf Freilaufflächen kann es Ausnahmen geben, die von der Gemeinde festgelegt werden. Daher empfehle ich Ihnen dringend, sich vor Ort bei Ihrer Stadt oder Gemeinde zu erkundigen. Viele Kommunen bieten Karten oder Online-Portale an, auf denen Sie genau sehen können, wo Ihr Vierbeiner frei herumlaufen darf. und wo nicht. 

„Ich selbst war einmal in einem Naherholungsgebiet unterwegs und sah ein Schild: ‚Freilauffläche für Hunde‘. Vor lauter Freude über die Möglichkeit, Eddy frei laufen zu lassen, wollte ich sofort die Leine lösen. Doch dann las ich im Kleingedruckten, dass die Brut- und Setzzeit als generelle Einschränkung gilt - also doch keine Freiheit für Eddy“.

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3. Warum diese Regelung?

Die Brut-, Aufzucht- und Setzzeit ist eine kritische Phase in der Natur. Vögel brüten in dieser Zeit, Hasen und Rehe bringen ihren Nachwuchs zur Welt - und alle diese Tiere reagieren besonders empfindlich auf Störungen. Ein Hund, der herumschnüffelt und unkontrolliert durchs Unterholz streift, kann für Chaos sorgen.
Die Leinenpflicht dient aber nicht nur dem Schutz der Wildtiere. Auch Ihr Hund kann in Gefahr geraten, wenn er sich abseits der Wege bewegt. Er kann sich verletzen, Giftköder fressen oder im schlimmsten Fall selbst zum Gejagten werden.
„Als ich vor ein paar Jahren mit Eddy im Wald unterwegs war, sah ich ein Rehkitz ganz still im Gras liegen. Hätte Eddy es bemerkt, wäre er vielleicht losgerannt und die Situation wäre für alle Beteiligten sehr stressig, wenn nicht sogar gefährlich geworden.“

4. Welche Ausnahmen gibt es?

Es ist wichtig, genau zu wissen, wann und wo Ihr Hund tatsächlich frei laufen darf. Laut Gesetz sind Gebäude, Gärten und Höfe von der allgemeinen Leinenpflicht ausgenommen. Wenn Sie also ein eigenes Grundstück besitzen, können Sie Ihren Hund dort bedenkenlos frei laufen lassen, sofern es sicher eingezäunt ist.
Wenn Sie zur Miete wohnen, empfiehlt es sich, mit Ihrem Vermieter zu sprechen und den Mietvertrag zu lesen. Manchmal gibt es im Mietvertrag spezielle Regelungen zur Hundehaltung oder zur Leinenpflicht auf Gemeinschaftsflächen.
Ausgenommen von der Leinenpflicht sind Hunde, die offiziell und rechtmäßig im Einsatz sind, zum Beispiel
* Rettungshunde
* Blindenführhunde
* Hütehunde (im Rahmen ihrer Hüteaufgabe)
* Polizei- und Zollhunde
„Eddy wäre ein toller Spürhund, aber solange er kein offiziell anerkannter Polizeihund ist, muss er an der Leine geführt werden wie jeder andere Hund auch.“

5) Gilt dies auch für „gefährliche Hunde“?

Interessanterweise bezieht sich die o.g. Regelung nicht auf „als gefährlich eingestufte Hunde“. In Niedersachsen wird - anders als in einigen anderen Bundesländern - keine Hunderasse per se als gefährlich eingestuft. Vielmehr ist ein konkreter Vorfall und ein so genannter Wesenstest erforderlich.
Fällt Ihr Hund jedoch durch Aggressivität oder Beißvorfälle auf und wird als gefährlich eingestuft, kann für ihn ein dauerhafter Leinen- und Maulkorbzwang gelten. Er darf dann nur von einer Person geführt werden, die eine behördliche Erlaubnis hat.
"Ein befreundeter Hundetrainer von mir sagt immer: In Niedersachsen zählt das Verhalten, nicht die Rasse. Das finde ich persönlich sehr fair, denn schließlich kann auch ein kleiner Hund aggressiv sein, während ein großer lammfromm ist.“

6. Welche Gefahren bestehen bei Nichtbeachtung?

Wer in Niedersachsen seinen Hund trotz klarer Regeln unangeleint durch die Landschaft laufen lässt, geht ein hohes Risiko ein. Zum einen drohen Bußgelder bis zu 5000 Euro. Zum anderen ist die Gefahr, dass ein Jäger den Hund erschießt, real. Nach dem niedersächsischen Jagdgesetz dürfen Jäger wildernde Hunde töten, wenn diese sich außerhalb der Einwirkungsmöglichkeit" des Halters befinden und Wild gefährden.
„Ich erinnere mich noch gut an eine Geschichte aus meinem Bekanntenkreis: Der Hund einer Nachbarin riss sich los und rannte einem Reh hinterher. Ein Jäger fühlte sich zum Handeln verpflichtet. Zum Glück ging alles glimpflich aus, denn der Hund ließ nach wenigen Metern wieder los. Aber die Angst meiner Nachbarin werde ich nie vergessen“.
Fazit: Auch wenn das Erschießen eines Hundes in der Praxis selten vorkommt, ist es kein Mythos. Die gesetzlichen Grundlagen erlauben es in bestimmten Fällen und jeder Hundehalter sollte sich dessen bewusst sein.

7. Ich frage mich immer: 

Wie würde ich das meiner besten Freundin erklären? Genau so sollte ich es schreiben - verständlich und ohne unnötige Schnörkel.

8. Praktische Tipps für den Alltag

Wie setze ich das alles jetzt konkret um?“ - Diese Frage stellt sich wahrscheinlich jeder, der mit seinem Hund in Niedersachsen unterwegs ist. Hier ein paar praktische Tipps, die sich im Alltag bewährt haben:
* Die richtige Leine: Achten Sie auf eine stabile Leine, die Sie gut in der Hand halten können. Gerade in Waldgebieten, wo Wildtiere auftauchen können, ist eine kurze Leine empfehlenswert.
* Gehen Sie vorausschauend: Behalten Sie Ihren Hund immer im Auge. Wenn Sie sehen, dass er sich für einen Busch oder ein Tier interessiert, reagieren Sie rechtzeitig.
* Ausweichrouten: Kennen Sie Orte, an denen während der Brut- und Setzzeit kein Leinenzwang besteht oder dieser weniger streng kontrolliert wird? Informieren Sie sich vorher.

Kommunikation: Sprechen Sie mit anderen Hundebesitzern. Tauschen Sie Erfahrungen aus, geben Sie sich Tipps für besonders schöne (und sichere) Strecken.
„Ich selbst habe immer eine Ersatzleine im Auto. Man weiß ja nie, ob eine Leine reißt oder man spontan an einem Ort unterwegs ist, an dem Leinenzwang herrscht. Vorsicht ist besser als Nachsicht“.

9) Persönliche Anekdote: Mein erster Frühling mit Hund

Ich kann mich noch gut daran erinnern, als ich Eddy - damals noch ein kleiner Welpe - zum ersten Mal im Frühling rausgelassen habe. Er schnupperte begeistert an jeder Blüte, jagte Schmetterlingen hinterher und entdeckte viele neue Gerüche. Dann kam der April und plötzlich hieß es: Leinenzwang!
„Warum darf ich nicht mehr frei laufen?“, schien Eddys Blick zu fragen. Natürlich verstand er es nicht. Ich versuchte, ihm die Brut- und Setzzeit zu erklären, aber wie erklärt man einem Hund, dass er keine Rehkitze aufscheuchen darf? Letztendlich war es eine Zeit, in der wir beide lernen mussten, uns an neue Regeln zu halten. Eddy gewöhnte sich erstaunlich schnell an die Leine und ich fühlte mich sogar sicherer.

10. Konsequenzen für Urlauber

Wenn Sie in Niedersachsen Urlaub machen oder nur auf der Durchreise sind, gilt auch für Sie: „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“. Informieren Sie sich vorher, ob in Ihrer Urlaubsregion besondere Regelungen gelten. Manche Orte können strengere Bestimmungen haben, zum Beispiel wenn sie als Naturschutzgebiet ausgewiesen sind.
Gerade in beliebten Urlaubsregionen an der Küste oder in Waldgebieten sollten Sie darauf achten, dass Ihr Hund nicht unbeaufsichtigt herumläuft. Neben möglichen Bußgeldern können Sie sich schnell Ärger mit anderen Urlaubern einhandeln, die sich durch freilaufende Hunde gestört fühlen.

11. Was tun im Zweifelsfall?

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob an einem bestimmten Ort Leinenzwang herrscht, gibt es einige einfache Möglichkeiten, sich Klarheit zu verschaffen:
1. Schilder: Achten Sie auf die offiziellen Schilder, die in vielen Gemeinden aufgestellt sind.
2. Online-Recherche: Viele Gemeinden haben Websites mit detaillierten Informationen.
3. Touristeninformation: Vor allem in Urlaubsregionen können Sie sich dort beraten lassen.
4. örtliche Hundeschulen oder -vereine: Diese kennen die Gegend oft sehr gut und können wertvolle Tipps geben.

12. Kurzer Exkurs: Bußgelder und ihre Höhe

Wie bereits erwähnt, können Bußgelder bis zu 5000 Euro verhängt werden. Das ist eine enorme Summe und allein die Möglichkeit sollte ausreichen, sich an die Regeln zu halten. Natürlich wird nicht jeder Erstverstoß mit der Höchststrafe geahndet. Aber es lohnt sich, kein Risiko einzugehen.
Besonders teuer kann es werden, wenn ein Hund wildert oder Wildtiere verletzt. In solchen Fällen verstehen die Behörden oft keinen Spaß. „Und mal ehrlich: Wer will schon dafür verantwortlich sein, dass ein Rehkitz verletzt oder getötet wird?“

13. Was Sie außerdem beachten sollten.

Neben der reinen Leinenpflicht gibt es in Niedersachsen noch weitere Pflichten für Hundehalter, die Sie kennen sollten:
* Hundehaftpflichtversicherung: Sie ist in Niedersachsen (im Gegensatz zu einigen anderen Bundesländern) nicht in jedem Fall gesetzlich vorgeschrieben, wird aber dringend empfohlen. In vielen Kommunen besteht jedoch eine Versicherungspflicht. Informieren Sie sich in der Satzung Ihres Wohnortes.
* Hundesteuermarke: Die Hundesteuer wird in fast allen Gemeinden fällig und sollte bei Kontrollen mitgeführt werden.
* Chippen: Eine Kennzeichnung mit einem Mikrochip ist in vielen Fällen sinnvoll, damit Ihr Hund im Notfall identifiziert werden kann.

14. Zusammenfassung und Fazit

Die Leinenpflicht in Niedersachsen ist eng an die Brut- und Setzzeit gebunden. Vom 1. April bis zum 15. Juli müssen Hunde in der freien Landschaft zum Schutz der Wildtiere und des eigenen Hundes an der Leine geführt werden. Wer sich nicht daran hält, riskiert Bußgelder und sogar das Leben seines Hundes. Auch außerhalb dieser Zeit können Naturschutzgebiete und kommunale Verordnungen Leinenzwang vorschreiben.
Das Wichtigste auf einen Blick:
1. 1. April bis 15. Juli: Genereller Leinenzwang in der freien Landschaft.

2. Naturschutzgebiete: Ganzjähriger Leinenzwang.
3. Freilaufgebiete: Nicht automatisch von der Regel befreit - immer genau nachfragen!
4. Ausnahmen: Nur für offiziell eingesetzte Rettungs-, Blindenführ-, Hüte-, Polizei- und Zollhunde.
5. Gefährliche Hunde: In Niedersachsen entscheidet das Verhalten, nicht die Rasse. Bei Einstufung als gefährlich: Leinen- und Maulkorbpflicht, Wesenstest und Sachkundenachweis.
6. Bußgelder: Können bis zu 5000 Euro betragen.
7. Jagdrecht: Wildernde Hunde können im schlimmsten Fall erschossen werden, wenn sie außer Kontrolle geraten.
„Ich habe mich oft gefragt, ob all diese Regeln nicht übertrieben sind. Aber dann denke ich an das Rehkitz im Wald oder den Jungvogel im Nest, die auf unser aller Rücksichtnahme angewiesen sind. So gesehen ist der Leinenzwang kein bürokratisches Übel, sondern ein sinnvoller Beitrag zum Miteinander von Mensch, Hund und Natur“.
Wenn Sie das nächste Mal in Niedersachsen spazieren gehen und sich fragen, ob Ihr Hund frei laufen darf, halten Sie kurz inne und prüfen Sie, ob Sie sich in einem Naturschutzgebiet befinden oder ob die Brut- und Setzzeit bereits begonnen hat. Mit ein wenig Vorbereitung und Umsicht können Sie und Ihr Hund die Natur in vollen Zügen genießen - ohne Stress und ohne Strafe.

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