Leinenpflicht Brandenburg

Leinenpflicht Brandenburg

Leinenpflicht in Brandenburg - Verantwortung heißt, die Regeln zu kennen und durchzusetzen.  

Mit diesem Zitat lässt sich die Anleinpflicht in Brandenburg kurz und prägnant zusammenfassen. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Bestimmungen, die Sie als Hundehalter beachten sollten, um ein harmonisches Miteinander von Mensch und Tier zu gewährleisten.

Landesweite Regelungen  für die Hundeleine

- Seit 2004 Brandenburg regelt die Maulkorb- und Leinenpflicht auf Landesebene.  
- Gemeinden und Landkreise: Können strengere, aber keine lockereren Regelungen treffen.

Genereller Leinenzwang 

- Öffentliche Veranstaltungen: Bei Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und ähnlichen Menschenansammlungen sind Hunde an der Leine zu führen.  
- Öffentliche Flächen: Auf Sport- und Campingplätzen, in Parks, Gärten und Grünanlagen sowie in Einkaufszentren, Fußgängerzonen und Verwaltungsgebäuden gilt grundsätzlich Leinenpflicht.  
- In Mehrfamilienhäusern und Verkehrsmitteln: Hunde müssen an der Leine geführt werden; die Leine darf nicht länger als zwei Meter sein und muss reißfest sein.  
- Maulkorbpflicht: In öffentlichen Verkehrsmitteln und Verwaltungsgebäuden müssen alle Hunde, unabhängig von Größe und Rasse, einen Maulkorb tragen.

Freilaufzonen und Ausnahmen  

- Ausgewiesene Hundefreilaufzonen: Hier dürfen Hunde ohne Leine frei laufen.  
- Gefährliche Hunde**: Auch sie dürfen in Freilaufzonen ohne Leine laufen, müssen aber einen Maulkorb tragen.

Hundehalsband für Alltag und Sicherheit
Ein komfortables Hundehalsband ist unerlässlich für Spaziergänge im öffentlichen Raum.

Tabuzonen 

 - Kinderspielplätze, Liegewiesen, Badeanstalten und öffentliche Badestellen: Das Mitführen von Hunden ist ausnahmslos verboten.

Sonderregelungen für gefährliche Hunde  
- Genereller Leinen- und Maulkorbzwang: Gilt auf allen öffentlichen Flächen.  
- Freilaufflächen: Nur hier dürfen sie ohne Leine laufen, dann aber mit Maulkorb.  
- Führungsberechtigte Person: Mindestens 18 Jahre alt, darf keine anderen Tiere mitführen.  
- Sachkundenachweis und behördliche Genehmigung**: Müssen immer mitgeführt werden, ebenso eine Haftpflichtversicherung.  

Einstufung gefährlicher Hunde  

- Allgemein gefährlich**: Rassen wie American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier etc.  
- Potenziell gefährlich**: Rassen wie Alano, Bullmastiff, Cane Corso, Dobermann etc. können nach bestandener Wesensprüfung von diesem Status befreit werden.

Sanktionen bei Verstößen  
- Bußgelder zwischen 30 € und 250 € für Verstöße gegen die Leinenpflicht. Bei wiederholten Verstößen und Gefährdungssituationen sind Strafen bis zu 20.000 € möglich.  
- Verbot der Hundehaltung: Bei schweren oder häufigen Verstößen kann dem Halter das Führen von Hunden untersagt werden.  
- Einziehung**: Im Extremfall, wenn das Tier eine unkontrollierbare Aggressivität zeigt, kann die zuständige Behörde die Einziehung oder Tötung anordnen.

Jagdrechtliche Besonderheiten

- Wildernde Hunde Hunde, die im Wald wildern oder hetzen, dürfen von Jägerinnen und Jägern getötet werden, wenn andere Maßnahmen erfolglos bleiben.

Haftpflichtversicherung und Hundesteuer  
- Haftpflichtversicherung: Nur für gefährliche Hunde obligatorisch. Für alle anderen Rassen nicht vorgeschrieben, aber empfehlenswert.  
- Hundesteuer: In ganz Brandenburg zu entrichten; die genaue Höhe variiert von Gemeinde zu Gemeinde.

Fazit

Klare Regeln und eine konsequente Umsetzung sorgen dafür, dass Hundehalter ihrer Verantwortung gegenüber Mitmenschen, anderen Tieren und dem eigenen Vierbeiner gerecht werden. Wer sich an die geltenden Regeln hält, trägt zu einem respektvollen und sicheren Zusammenleben in Brandenburg bei.

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