
Leinenpflicht Berlin
Hundehalter und ihre Vierbeiner - Leinenzwang, LeinenPflicht in Berlin
Bis vor wenigen Monaten galt in Berlin eine eingeschränkte Leinenpflicht, die sich nur auf öffentliche Plätze und Parks bezog - im Rest der Stadt konnten die Tiere frei ohne Leine herumlaufen, ohne ernsthafte Konsequenzen befürchten zu müssen. Nicht zuletzt deshalb wurde Berlin 2011 und 2012 zur hundefreundlichsten Stadt Deutschlands gewählt. Doch mit Beginn des Jahres 2017 haben sich die Regeln für Hundehalter drastisch geändert - eine Regelung mit Folgen.
Neuerungen für Hundehalter beim Leinenzwang
Für alle Hundebesitzer gilt nun, dass ihre Vierbeiner in der Innenstadt an der Leine geführt werden müssen. Dabei wird zwischen zwei verschiedenen Regelungen unterschieden. In den Berliner Fußgängerzonen, auf Straßen mit großen Menschenansammlungen, in öffentlichen Gebäuden und Geschäften sowie auf Festen, in Bahnhöfen und öffentlichen Verkehrsmitteln müssen die Tiere an einer maximal einen Meter langen Leine geführt werden. Überschreitet die Leine diese Länge, kann eine Verwarnung oder ein Bußgeld verhängt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Besitzer den Hund trotz langer Leine sehr kurz hält - es zählt die tatsächliche Länge der Hundeleine.
In Parks und Grünanlagen, an den zahlreichen Kanalpromenaden sowie auf Campingplätzen und in Kleingartenanlagen dürfen die Vierbeiner an einer maximal zwei Meter langen Leine geführt werden. Gleiches gilt für alle Berliner Waldflächen, egal ob in der Innenstadt oder am Stadtrand - solange sie zum Berliner Stadtgebiet gehören. Einzige Ausnahme sind Grünflächen, die speziell als Hundefreilaufflächen gekennzeichnet sind. Hier dürfen Hundebesitzer ihre Tiere ohne Leine ausführen.Eine weitere Besonderheit stellen die Kinderspielplätze dar. Hier ist sowohl das Betreten als auch das Mitführen von Hunden generell verboten. Auch einzelne Parks und Freiflächen sind mit „Hunde verboten!“-Schildern versehen, die von den Besitzern unbedingt zu beachten sind. Gleiches gilt für Schwimm- und Freibäder, Badestellen und zahlreiche öffentliche Gebäude.
Lediglich auf Privatgrundstücken dürfen die Tiere ohne Leine geführt werden - vorausgesetzt, der Grundstücks- oder Hausbesitzer ist damit einverstanden. Natürlich darf keine Gefahr für Anwohner oder dort lebende Tiere entstehen.
Hunde in öffentlichen Verkehrsmitteln
Sowohl für Berliner als auch für Touristen sind öffentliche Verkehrsmittel meist unverzichtbar, um sich in der Stadt fortzubewegen. Daher sollte man sich auch hier im Vorfeld genau über die Pflichten informieren, die mit der Mitnahme eines Hundes einhergehen. Generell gilt: Vierbeiner aller Art dürfen mit der BVG, der S-Bahn, Bussen und Straßenbahnen fahren. Zu beachten ist allerdings, dass die Leine nicht länger als einen Meter sein darf. Außerdem besteht eine generelle Maulkorbpflicht, egal ob das Tier friedlich ist oder nicht. Zu beachten ist auch, dass für den Hund ein separater Fahrschein gelöst werden muss.
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Strafe bei Nichtbeachtung
Ein Verstoß gegen die Anleinpflicht gilt als Ordnungswidrigkeit. Dementsprechend wird eine fehlende oder nicht benutzte Hundeleine mit einem Bußgeld geahndet. Das gilt sowohl, wenn das Ordnungsamt einen Hund ohne Leine sieht, als auch bei Beschwerden von anderen Passanten.
Generell können die Strafen bis zu 50.000 € betragen. In der Realität sind die Bußgelder jedoch meist deutlich geringer und hängen vor allem davon ab, wie man mit den Beamten spricht und ob von dem Hund eine ernsthafte Gefahr für Mensch oder Tier ausging. Über die Höhe des Bußgeldes wird daher meist sehr individuell und von Fall zu Fall entschieden. Hält man die Entscheidung des Ordnungs- oder Veterinäramtes für falsch, kann man sich gegen eventuelle Bußgeldbescheide mit einem Einspruch wehren.
Besonderheiten bei als gefährlich eingestuften Rassen
Es gibt Hunderassen, die in der Berliner Rasseliste - genauer gesagt in der Verordnung über gefährliche Hunderassen - aufgeführt sind, da die herkömmliche Rasseliste ebenfalls 2017 abgeschafft wurde. Neben einem Zucht- und Handelsverbot für die auf der Liste stehenden Tiere gelten hier auch völlig andere Regeln in Bezug auf Leinen- und Maulkorbzwang. So muss ein Hund, der auf der Liste der gefährlichen Hunderassen steht, im gesamten Stadtgebiet an einer maximal einen Meter langen Leine geführt werden und einen Maulkorb tragen. Hat der Hund jedoch einen Wesenstest absolviert und bestanden, wird er künftig von der Stadt als nicht (mehr) gefährlich eingestuft und unterliegt den gleichen Regeln wie jede andere Rasse. Ein entsprechender Nachweis sollte jedoch beim Spaziergang mitgeführt werden.
Weitere Auflagen der Stadt
Mit der neuen Leinenpflicht wurde im gesamten Berliner Stadtgebiet eine weitere Verpflichtung für Hundehalter eingeführt: So sind Hundehalter nun verpflichtet, Kotbeutel mitzuführen, um die Hinterlassenschaften der Tiere unverzüglich beseitigen zu können. Auf Verlangen des Ordnungs- oder Veterinäramtes müssen diese vorgezeigt werden. Kann man sie nicht vorweisen, werden ebenfalls Bußgelder fällig - je nachdem, ob der Hund beim Verrichten seines Geschäfts erwischt wurde, das nicht entfernt werden kann, oder ob es lediglich im Rahmen einer Kontrolle entdeckt wurde. Natürlich ist nicht nur das Mitführen von Kotbeuteln Pflicht, sondern auch das sofortige Entfernen und Entsorgen der tierischen Hinterlassenschaften.